Don’t drink and drive – volltrunken am Steuer

Don't drink and drive - Alkohol am Steuer, Foto: Autogefühl

Don’t drink and drive ist der international bekannte Spruch gegen Alkohol am Steuer. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die aber gerade wegen der Alltäglichkeit allzu häufig vergessen wird. Von Thomas Majchrzak

In einer weiteren Aktion von „Deutsche Autoblogger für mehr Verkehrssicherheit“ machen die deutschen Autoblogger heute darauf aufmerksam, sich gerade jetzt zum Start der Karnevalssaison niemals alkoholisiert ans Steuer zu setzen. Denn selbst, wenn man das nicht bewusst vor hat, kann es in einer spontanen Aktion immer zu einem riskanten Fehlverhalten kommen.

Wenn der Fahrer doch ausfällt oder im überschwänglichen Feiern doch mal ein paar Bier trinkt, können schnell lebensgefährliche Situationen entstehen. Daher ist es wichtig, dass die gesamte Feiergruppe darauf achtet. Eine Möglichkeit, den Fahrer zu unterstützen, ist zum Beispiel die alte Regel: Der Fahrer zahlt nichts. Sondern bekommt Cola & Co. von den Trinkenden ausgegeben.

Zwar ist die Anzahl der Verkehrsdelikte durch Alkohol am Steuer in den letzten 10 Jahren um knapp ein Drittel gesunken, so der Auto Club Europa. Der ACE fordert jedoch ein striktes Alkoholverbot ohne Promille-Grenze, um für noch mehr Sicherheit zu sorgen.

Denn immer noch sterben laut den Schätzungen 400 Menschen pro Jahr durch die Folgen von Alkoholkonsum am Steuer und es werden circa 20.000 Menschen verletzt. Jeder zehnte Unfalltote starb damit im Straßenverkehr, weil Alkohol im Spiel war.

Für Führerscheinneulinge gilt bereits ein striktes Alkoholverbot innerhalb der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Danach gilt die 0,5 Promille-Grenze, wobei bereits ab 0,3 Promille bei Verkehrsdelikten der Alkoholkonsum mit in die Beurteilung einbezogen wird. Etwa wenn man mit 0,3 Promille schon Schlangenlinien fährt. Weil jeder menschlicher Körper unterschiedlich ist, kann 0,3 Promille bereits mit einem Bier erreicht sein.

Beim Erreichen von 0,5 Promille ist ein Bußgeld von 500 Euro fällig sowie ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.

Beim Erreichen von 1,1 Promille gilt die „absolute Fahruntüchtigkeit“, die auch strafrechtlich verfolgt wird. Neben einer Geldstrafe droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Der Führerschein ist dabei ggf. 6 Monate bis fünf Jahre weg. Sieben Punkte in Flensburg.

Beim Erreichen von 1,6 Promille wird zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fällig, da chronischer Alkoholmissbrauch unterstellt wird.

Jedoch sollten die Strafen nicht ausschlaggebend sein. Viel wichtiger ist, und das kann man gar nicht drastisch genug sagen: Wer niemanden töten möchte, sollte Alkohol und Autofahren sogar ansatzweise nicht in Verbindung bringen.

Und hier die Gedanken der anderen Autoblogs zu dem Thema:

Mikhail Bievetskiy
Tom Schwede
Ulli Pölzlbauer
Drive-Blog
Thomas Gigold
Jens Stratmann
Lisa ThecarAddict
Matthias Lehming

Text: Autogefühl, Thomas Majchrzak

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