Bußgelder im Ausland – nachts wird’s teuer

Don't drink and drive - Alkohol am Steuer, Foto: Autogefühl

Neben dem neuen Punktesystem in Deutschland gilt es gerade in der Ferienzeit, die unterschiedlichen Bußgeld-Regelungen im EU-Ausland zu beachten. Grundsätzlich gilt: Punkte bekommen und seinen Führerschein verlieren kann man im Ausland nicht, abgesehen von Verfahren, die sich aus echten Straftaten ergeben. Doch auch Bußgelder werden mittlerweile verfolgt, so muss man zumindest mit hohen Geldbußen bei Vergehen im Ausland rechnen. Von Thomas Majchrzak

Der Automobil-Club Verkehr hat zur Sommerzeit zusammengestellt, welche Besonderheiten es in den einzelnen Nachbarländern bei der Bußgeldordnung zu beachten gilt. Der ACV ist nach ADAC und ACE der drittgrößte Automobil-Club in Deutschland mit über 300.000 Mitgliedern (damit noch vor AvD und ARCD). Er bietet Pannenhilfe, vergünstigte Versicherungen über den Partner DEVK sowie Rechtsberatungen für seine Mitglieder, die einen monatlichen Beitrag zahlen.

Alkoholdelikte werden europaweit streng bestraft. Dänemark geht seit dem 1. Juli 2014 ganz besonders rigoros vor – unabhängig ob Däne oder nicht. Wer bei unseren Nachbarn im Norden mit zwei Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, dessen Auto wird einbehalten und vom Staat verkauft. Ab einem Alkoholwert von 1,5 Promille wird das Auto in Italien beschlagnahmt, der Fahrer enteignet. Wer in Schweden bei der Heimfahrt nach ein paar Gläsern Rotwein erwischt wird, muss damit rechnen, dass bei 1,0 Promille ein Monat Gefängnis droht. In Spanien sind es ab 1,2 Promille sogar drei Monate. In Tschechien, Ungarn, Estland, Kroatien und Rumänien liegt die Promillegrenze bei 0,0.

Audi TTS Roadster am Gardasee, Foto: Autogefühl

Teilweise werden Tempoverstöße in der Dunkelheit härter bestraft. In Skandinavien sind Tempoverstöße besonders teuer und werden konsequent geahndet. Wird man in Norwegen mit mehr als 50 km/h erwischt, kostet das mindestens 940 Euro. In Schweden muss man immerhin 450 Euro bei gleicher Geschwindigkeitsübertretung bezahlen. Wer in Großbritannien das Gaspedal unerlaubt durchdrückt, muss ab 50 km/h zu schnell mit bis zu rund 2.900 Euro Strafe rechnen. In Frankreich droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. In Italien sind Strafen für nächtliche Tempoverstöße zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höher als sonst.

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Das Vergehen Handy am Steuer wird in Deutschland nach der neuen Punktereform mit 60 Euro und 1 Punkt geahndet. Wer in den Niederladen bei der Fahrt nicht die Finger vom Handy lassen kann, ist schnell 230 Euro los. In Spanien sind es mindestens 200 Euro. In Italien und Norwegen jeweils 160 Euro. Frankreich schlägt mit 135 Euro zu Buche.

Wohnwagenfahrer, die in Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien oder Slowenien unterwegs sind, müssen ein zweites Warndreieck mitführen. Teuer kann es auch in Portugal werden. Wer nach einem Unfall keine Warnweste anlegt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 600 Euro rechnen.

Besondere Halte- und Parkverbote gelten in Spanien und Italien. Farbig markierter Straßenbelag signalisiert wo man das Auto abstellen darf. In beiden Ländern gibt es Stadtbezirke, die an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Uhrzeiten nicht befahren werden dürfen.

Gurtmuffel bezahlen in Spanien und Dänemark 200 Euro Strafe. In Spanien kann es sogar noch teurer werden. Schweden kassiert 170 Euro ab, wer sich in den Niederlanden erwischen lässt bezahlt 140 Euro.

Wer sein kassiertes Ticket im Italienurlaub innerhalb von fünf Tagen bezahlt, dem erlassen die Behörden 30 Prozent des Bußgeldes. Bei der Bezahlung innerhalb von 20 Tagen fällt in Spanien sogar nur die Hälfte des Betrags an.

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Seit 2010 werden Bußgelder in der EU grenzüberschreitend vollstreckt, wenn der Betrag gemeinsam mit möglichen Verfahrenskosten 70 Euro übersteigt. Zahlt der Verkehrssünder nicht, übernimmt das Bundesamt für Justiz das Eintreiben des Bußgeldes. Eine Ausnahme bildet Österreich: Aufgrund eines Abkommens werden Verkehrssünder hier bereits bei 25 Euro Strafe zur Kasse gebeten. Das Bundesamt für Justiz prüft zunächst, ob die von der ausländischen Behörde vorgelegten Unterlagen eine Vollstreckung zulassen. Ist der Bußgeldbescheid zum Beispiel nicht in der Heimatsprache des Betroffenen verfasst, so hat der Antragsteller keinen Anspruch.

Am häufigsten werden folgende Vergehen grenzübergreifend geahndet: Geschwindigkeitsübertretung, Alkohol oder Drogen am Steuer, Handy am Steuer, Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Motorradhelm, Überfahren einer roten Ampel, Befahren einer für den Individualverkehr gesperrten Spur, Fahren in Umweltzonen (häufig in italienischen Großstädten)

Das Punktekonto wird dabei nur bei Verkehrsverstößen in Deutschland belastet. Ausländische Behörden können nur Bußgelder verhängen. Auch der Führerschein kann von ausländischen Behörden nicht abgenommen werden.

Bußgelder im Ausland können nur von EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. Nicht-EU-Länder, zum Beispiel die Schweiz, können keine Knöllchen in Deutschland einfordern.

Quelle: ACV
Fotos: Autogefühl (1); Stefan Bogner (2,3)

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